01Unser Anspruch
Barrierefreiheit ist uns wichtig: Alle Menschen sollen unsere Inhalte und unser Mandantenportal (BBI E-Akte) ohne Hürden nutzen können. Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, der europäischen Norm EN 301 549 sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Damit setzen wir die Ziele des europäischen Barrierefreiheitsgesetzes (European Accessibility Act) und des deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) um, soweit sie auf uns anwendbar sind.
02Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den oben genannten Anforderungen nach unserer Selbstbewertung weitgehend konform. „Weitgehend konform" bedeutet, dass einzelne Inhalte möglicherweise noch nicht vollständig barrierefrei sind; wir arbeiten kontinuierlich an Verbesserungen.
Umgesetzt sind unter anderem: durchgängige Tastaturbedienbarkeit, sichtbare Fokus-Markierungen, sinnvolle Dokumentstruktur mit Landmarken und Überschriften, ein „Zum Inhalt springen"-Link, Alternativtexte für informative Bilder, ausreichende Farbkontraste, Berücksichtigung von „reduzierte Bewegung" (prefers-reduced-motion) sowie responsives Verhalten bis 200 % Zoom.
03Werkzeuge für Barrierefreiheit
Auf jeder Seite finden Sie unten ein Barrierefreiheits-Menü (Symbol mit der Person mit ausgestreckten Armen). Damit können Sie die Darstellung an Ihre Bedürfnisse anpassen, ohne Software zu installieren:
- Vordefinierte Profile (u. a. Sehbehinderung, Legasthenie, ADHS-Fokus, Motorik, Senior)
- Schrift: Größe, Zeilenhöhe, Zeichenabstand, gut lesbare bzw. Legasthenie-freundliche Schrift
- Farbe & Kontrast: heller/dunkler Modus, hoher Kontrast, Graustufen, Farben invertieren
- Lesehilfen: Leseschablone, Lese-Lineal, große Zeigemarke, Animationen anhalten, Links und Überschriften hervorheben
- Sprachausgabe (Vorlesen) der Seiteninhalte, soweit vom Browser unterstützt
Ihre Einstellungen werden ausschließlich lokal in Ihrem Browser gespeichert. Es werden dabei keine personenbezogenen Daten erhoben oder an Dritte übertragen.
04Nicht oder eingeschränkt barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen können einzelne Inhalte noch Einschränkungen aufweisen:
- Das Hintergrundvideo im Seitenkopf dient ausschließlich der Gestaltung, läuft ohne Ton und enthält keine inhaltlich relevanten Informationen. Es kann über „Animationen anhalten" im Barrierefreiheits-Menü gestoppt werden.
- Einzelne ältere Dokumente (z. B. PDF) sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Benötigte Unterlagen stellen wir Ihnen auf Anfrage in einem zugänglichen Format bereit.
- Inhalte von eingebundenen Drittanbietern (z. B. Kartendienste) liegen außerhalb unseres Einflussbereichs.
05Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 15. Juni 2026 erstellt. Grundlage war eine Selbstbewertung der Website durch BBI Buchhaltung in Zusammenarbeit mit dem technischen Dienstleister Cogswell IT. Die Erklärung wird bei wesentlichen Änderungen, mindestens jedoch jährlich, überprüft. Letzte Überprüfung: Juni 2026.
06Feedback & Kontakt
Ihnen ist eine Barriere aufgefallen oder Sie benötigen Informationen in einer zugänglichen Form? Bitte melden Sie sich – wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert weiter.
07Durchsetzungsverfahren
Sollten wir auf Ihre Rückmeldung nicht zufriedenstellend reagieren, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungs- bzw. Schlichtungsstelle wenden. Für nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erfasste Dienstleistungen ist die Marktüberwachung der Länder zuständig; allgemeine Unterstützung bietet die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Gern nennen wir Ihnen auf Anfrage die konkret zuständige Stelle.